Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Innoxions – Innovative Solutions und unseren Kunden. Schweizer Recht ist ausschliesslich anwendbar.
Stand: 01. November 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Innoxions – Innovative Solutions und unseren Kunden. Verbindlich sind ausschliesslich schriftliche Auftragsbestätigungen in Verbindung mit diesen Bedingungen.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Technische Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen und ähnliche Unterlagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich.
3. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich allfälliger MWST und Versandkosten. Bei individueller Fertigung kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. Zahlung der Schlussrechnung ist bei Erhalt fällig; bei Verzug fallen gesetzliche Zinsen an.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Liefertermine sind unverbindlich und können sich aufgrund unvorhersehbarer Umstände verlängern. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
6. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu prüfen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden aus unsachgemässer Behandlung, Verschleiss, Fehlgebrauch, fehlerhafter Montage oder Umweltfaktoren. Eine Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der separaten Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Laufenburg bzw. der für Sisseln zuständige Gerichtsstand.